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Innerhalb der festgelegten jährlichen Schonzeit, beginnend vom 15. April bis zum 1. Juli, dürfen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer keine Muscheln gefischt werden.
Während dieser Zeit geben die Muscheln Millionen von Larven/Eier ab, die dann ca. 6-8 Wochen im Meer herum schwimmen. Diese Babymuscheln lassen sich dann auf dem Meeresboden nieder und heften sich dort fest. Nach weiteren 6 8 Wochen sind sie dann soweit angewachsen, dass die Muschelfischer ihre Arbeit mit den Kuttern aufnehmen können.
Das ist der Beginn der Saatfischerei. Die „Saat“, die sich im Wattenmeer wegen der Meeresströmung oft an bekannten Stellen absetzt, wird aufgefischt und auf die eigenen Kulturen ausgebracht, wo sie ihr Wachstum fortsetzt.
Unter „Kulturen“ versteht man festgelegte Bezirke im Wattenmeer. Diese Flächen werden beim Land beantragt und nach vorheriger strenger Kontrolle offiziell mit Koordinatenpunkten als Muschelkulturbezirke ausgewiesen. Es darf nur auf diesen Kulturen gefischt werden, eine Wildmuschelfischerei ist nicht zulässig.
Unter Zucht und Pflege versteht man also das Ausbringen der Muschelsaat auf eigene Kulturen und das geschickte Handeln
der Fischer, indem diese die richtige Kultur für das optimale Wachstum der Muscheln wählen. Bis eine Miesmuschel ihre konsumreife Größe erreicht hat vergehen ca. 2 bis 3 Jahre.
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